Begründung:
Zu 1. – 1.4
Die Beschlusslage zur Neugestaltung der Bäderlandschaft in
Kiel vom 18. September 2008 (Drucksache 0661/2008) wurde durch Ratsbeschluss
vom 11. Juni 2009 (Drucksache 0526/2009) wie folgt geändert:
Die Verwaltung wurde unter anderem gebeten, als alternative
Variante zur bisherigen Beschlusslage die Errichtung eines Zentralbades an der
Hörn im Hinblick auf die
Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Funktionsfähigkeit für die Anforderungen an
Angebote in den Bereichen Schulschwimmen, Vereinsschwimmen und Freizeit zu
erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen. Es war sicherzustellen, dass
der Schwimmunterricht für die Kieler Schulen mindestens in dem Umfang wie bei
dem laufenden Betrieb der Bäder Schilksee, Lessinghalle und Gaarden
gewährleistet werden kann. Ergänzend waren die pädagogischen Auswirkungen
darzustellen, die bei der Konzentration des Schwimmunterrichts auf eine
20-Bahnen-Halle entstehen. Grundlage für die Wirtschaftlichkeitsberechnung
sollte der Zuschussbetrag für die Kieler Bäder GmbH des Haushaltes 2009 sein.
Das infragekommende Grundstück ist im Rahmen der Doppik
derzeit der Immobilienwirtschaft zugeordnet und soll künftig vom Betrieb
gewerblicher Art Bäder des Amtes für Sportförderung (BgA Bäder) verwaltet
werden, wie die jetzigen Grundstücke der Bäderimmobilien auch. Der Wechsel der
Verwaltungshoheit für das Grundstück erfolgt haushaltsneutral. Die Überführung
des Grundstücks vom Amt für Immobilienwirtschaft in den BgA Bäder hat lt.
Überprüfung durch einen Steuerberater keine steuerlichen Auswirkungen; d.h., es
entstehen keine zusätzlichen Belastungen für den Haushalt. Die Kieler Bäder
GmbH wird nach Inbetriebnahme des Zentralbades – wie für die anderen Immobilien
auch – eine Pacht für das Grundstück auf der Basis einer Grundstücksbewertung
durch das Stadtvermessungsamt zahlen.
Die Untersuchung der Verwaltung zur Realisierbarkeit eines
Zentralbades am Standort Hörn zeigt, dass die Konzentration des Schwimmsports
an einem zentralen Standort in der Landeshauptstadt Kiel die Wirtschaftlichkeit
des Bäderbetriebes deutlich verbessern kann. Des Weiteren ist davon auszugehen,
dass die geforderten Angebote für Schul- und Vereinsschwimmen sowie eine attraktive
Freizeitgestaltungsmöglichkeit bei Realisierung eines konzentrierten Angebotes
besser erfüllt werden können, als bei Beibehaltung der dezentralen Verteilung
der Betriebsstätten. Dies ist in erster Linie auf die Größe des neuen
Planungsobjektes zurück zu führen.
Die Aufgabe der Standorte Katzheide, Gaarden und
Lessinghalle bei gleichzeitiger Neuerrichtung des Zentralbades senkt den
betrieblichen Fixkostenanteil der Kieler Bäder GmbH signifikant. Die
Auswirkungen einer entsprechenden Neuausrichtung der Kieler Bäderlandschaft auf
den Zuschussbedarf der Kieler Bäder GmbH (KBG) werden in den als Anlage 1.1 bis
1.4 beigefügten Szenarien dargestellt. Bei den verschiedenen Szenarien wurde
als eine wichtige Variable für die Berechnung des Zuschussbedarfs für die Kieler
Bäder GmbH die in der Vergangenheit mehrfach geäußerte Kritik des
Landesrechnungshofes an den zu geringen Eintrittspreisen der Kieler Bäder GmbH
berücksichtigt. Zuletzt wurde bei einer überörtlichen Prüfung der kreisfreien
Städte in den Jahren 2006/2007 empfohlen, die Standard-Einzelpreise für
Erwachsene von derzeit 2,70 € auf 3,50 € zu erhöhen. Gleichzeitig sollte die
überproportionale Ermäßigung der Preise für Kinder und Jugendliche
zurückgeführt werden; derzeit 1,20 € pro Besuch. Alle vorgenannten Preise
beziehen sich auf Schwimmen ohne Zeitbegrenzung. Die zugrunde gelegte neue
Preisstruktur ist als Anlage 2.1 dieser Vorlage beigefügt. Hierbei ist zu
beachten, dass das Angebot "Schwimmen" künftig einer zeitlichen
Staffelung unterliegt. Zum Vergleich liegt die derzeit gültige Gebührenordnung
als Anlage 2.2 bei.
In Bezug auf die Nutzungsentgelte der Vereine für die zur
Verfügung gestellten Bahnen wurde in Anbetracht ihrer knappen finanziellen
Mittel die aktuelle Preisstruktur beibehalten.
Ergänzend zum Zuschussbedarf der KBG durch den Eigenbetrieb
Beteiligungen ist der vom BgA Bäder über das Amt für Sportförderung jährlich
für die Verwaltung der Bäder im Haushalt einzubringende Betrag zu
berücksichtigen. Der für 2009 im Ergebnishaushalt für den Bäderbereich des
Amtes für Sportförderung angesetzte Betrag in Höhe von insgesamt 767.169,00 €
(Kostenträger 42400201, Kostenstelle 40200) setzt sich derzeit maßgeblich aus
Bauunterhaltungskosten für die verbleibenden Schwimmhallen sowie aus den
Wettbewerbskosten für die Lessinghalle zusammen. Diese Kosten werden sich durch
die vorgenannten Veränderungen nach Inbetriebnahme eines Zentralbades im
Bereich der durch die KBG bewirtschafteten Bäder deutlich verringern.
Im Gebäude der Schwimmhalle Gaarden befindet sich die
Einrichtung einer Kindertagesstätte. Sollte aus wirtschaftlichen Gründen nach
Schließung der Halle die Entscheidung für den Abriss der Schwimmhalle Gaarden
getroffen werden, wird damit auch der Kita der Raum genommen. Nach Aussage des
Amtes für Schule, Kinder- und Jugendeinrichtungen ist ein Neubau der
Einrichtung in unmittelbarer Nähe des jetzigen Geländes möglich, sofern die
Information über den Abriss des Gebäudes ca. 1,5 Jahre im Voraus erfolgt. Die
anteilige Rückzahlung der Fördergelder für die jetzige Kita ist dabei zu
vermeiden.
Nach den der Verwaltung vorliegenden Mitgliederzahlen der im
Kreisschwimmverband organisierten Schwimmvereine waren mit Stand 31.12.2008 im
Bereich Kiel insgesamt 2.201 Schwimmsportler/innen organisiert. Demgegenüber steht
eine Zahl von ca. 2.000 Schülerinnen/Schülern pro Jahrgang im Bereich Kiels
südlich des Kanals, die in der Regel jeweils für ein Schulhalbjahr in der 3.
und 5. Klasse Schwimmunterricht erhalten. Der zahlenmäßig größte Anteil an
Schwimmsportler/innen rekrutiert sich aus den nicht in Vereinen organisierten
Freizeitsportlerinnen/Sportlern mit einer Zahl von ca. 22.000. Diese Zahl wurde
auf der Basis der Sportstättenentwicklungsplanung des Bundesinstituts für
Sportwissenschaft ermittelt. Die Analyse des letzten 12 Monatszeitraums, in dem
sowohl die Schwimmhalle Gaarden, Schwimmhalle am Lessingplatz als auch das
Sommerbad Katzheide geöffnet waren, führt zu folgender Nutzungsverteilung:
·
öffentliche Besucher/innen 65,7
%
·
Schulen 19,2
%
·
Vereine 15,1
%
Die Planungen für ein Zentralbad
wurden unter Berücksichtigung des Wasserflächenbedarfs der Kieler Schulen
südlich des Kanals, der ortsansässigen Schwimmvereine und des Freizeitsports
durchgeführt. Dabei wurde aus dem Bedarf die Größe einer entsprechenden Halle
abgeleitet. Diese fällt mit insgesamt 1.000 m² reiner Schwimmwasserfläche im
Vergleich zu den bisherigen Wasserflächen der Lessinghalle und der Schwimmhalle
Gaarden (635 m² Schwimmfläche) deutlich größer aus. Unter Hinzuziehung der
Freizeitwasserflächen ergibt sich nahezu eine Verdoppelung der
Gesamtwasserfläche. Die Ausweitung der Wasserflächen, die exklusiv dem
Schwimmsport zur Verfügung stehen, wurde notwendig, da durch das bisherige
Angebot nicht alle Bedürfnisse der Vereine und Schulen befriedigt werden
konnten. Besonders die Parallelnutzung von unterschiedlichen Nutzergruppen
führte in der Vergangenheit immer wieder zu Beschwerden.
Der für den architektonischen
Wettbewerb mögliche Funktionsrahmen und die damit verbundenen Auswirkungen auf
den maximalen Zuschussbetrag der Kieler Bäder GmbH ist in den Anlagen 1.1 bis
1.3 dargestellt. Die Gegenüberstellung berücksichtigt die Variante eines 50 x
25 m-Beckens, eines 50 x 20 m-Beckens und die Ausstattung mit zwei 25 x 20
m-Becken und soll der Selbstverwaltung als Diskussionsgrundlage für die
abschließende Entscheidung über die Wahl der Größe des Schwimmbeckens dienen.
Diese Entscheidung ist bis spätestens Ende März 2010 zu treffen, um die
notwendigen Voraussetzungen für die europaweite Ausschreibung des
Architektenwettbewerbs und die Beantragung von Fördergeldern beim Land zu
schaffen. Bei der Dimensionierung des Zentralbades wird die für die Bewilligung
von Fördermitteln relevante Ausrichtung als Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtung
(Freizeitbad) berücksichtigt. Als Anlage 1.4 ist ein Vergleich der in den
Anlagen 1.1 bis 1.3 dargestellten Ausführungsvarianten bezüglich ihrer
jeweiligen Vor- und Nachteile beigefügt.
Zur Prüfung der grundsätzlichen
Nutzbarkeit des vorgesehenen Standortes wurde durch das Stadtplanungsamt unter
Einbeziehung der verkehrlichen Planungen der betreffenden Ämter ein Testentwurf
entwickelt. Dieser zeigt, dass eine Umsetzung der Planungen an diesem Standort
realisierbar ist.
Weitere Prüfungen haben ergeben,
dass der vorgesehene Standort ist
im Gegensatz zu den Standorten Lessinghalle und Katzheide, sowohl für
den motorisierten Individualverkehr als auch für Nutzer/innen des ÖPNV sehr gut
zu erreichen ist. Dabei werden Wohngebiete im Gegensatz zu den alternativen
Standorten nicht beeinträchtigt. Aufgrund der besonderen Lage des Grundstücks
ist wie bei den umliegenden Bauten davon auszugehen, dass für das künftige Bad
eine Pfahlgründung notwendig sein wird. Zudem gibt es bereits Hinweise auf
zumindest teilweise kontaminiertes Erdreich, so dass mit erhöhten
Entsorgungskosten für den Bodenaushub zu rechnen ist.
Zu 1.5
Die Fläche des Sommerbades
Katzheide liegt zentral im Sport- und Begegnungspark auf dem Kieler Ostufer (Sportpark
Gaarden). Sie ist mit insgesamt ca. 30.000 m² eine der Kernflächen des
Parkareals und bietet bei Einbeziehung in die weitere Entwicklung entsprechende
Möglichkeiten zur Verbesserung der dort vorgehaltenen Angebote. Dies gilt
insbesondere für den Platzbedarf der angrenzenden Sportvereine. Nachdem die
Grundsatzentscheidung für ein Zentralbad gefallen ist, beabsichtigt die
Verwaltung, das Gelände Katzheide mit Mitteln des Städtebauförderungsprogramms
Soziale Stadt zu überplanen und einer neuen Nutzung im Sportpark zuzuführen.
Die Weiterentwicklung des Areals nach Beendigung der Nutzung durch die KBG ist
kooperativ mit den Beteiligten zu planen; die weitere Nutzung als Freibad ist
hierbei ausgeschlossen.
Durch die Überführung des
Sommerbades vom BgA Bäder des Amtes für Sportförderung in ein anderes
städtisches Amt entstehen steuerliche Belastungen. Durch den Umwandlungsvorgang
werden sogenannte stille Reserven des BgA aufgedeckt, die zur Fälligkeit von
Ertrags- und Körperschaftssteuer führen. Im Gegenzug können jedoch im BgA Bäder
Verlustvorträge aus den vorangegangenen Jahren berücksichtigt werden.
Zu 1.6
Für die Lessinghalle sollten durch
den eingangs genannten Ratsbeschluss vom 11. Juni 2009 alternative Lösungen
dahingehend geprüft werden, ob die Halle z. B. als Wellnessbad wirtschaftlich
betrieben werden kann. Auf der Basis dieses Beschlusses ist die im Bäderbereich
erfahrene Firma Wenzel Consulting AG beauftragt worden, eine Machbarkeitsstudie
mit dem Ziel zu erstellen, Nutzungsmöglichkeiten der Halle im Bereich Wellness
und Sauna durch einen privaten Betreiber zu prüfen. Aus den im Aufsichtsrat der
KBG Mitte Oktober 2009 vorgestellten ersten Ergebnissen der Machbarkeitsstudie
wurde ersichtlich, dass es einem privaten Betreiber ohne städtischen Zuschuss
nicht möglich sein wird, die Lessinghalle als Wellness- und Saunaeinrichtung
wirtschaftlich zu nutzen. Mit der Fertigstellung der Machbarkeitsstudie ist
Anfang November 2009 zu rechnen.
Weitere Nutzungsmöglichkeiten der
Lessinghalle auf der Basis des Gutachtens der Firma Wenzel Consulting AG können
z. B. durch einen Ideenwettbewerb eruiert werden. Die dafür entstehenden Kosten
wären aus Haushaltsmitteln bereitzustellen. Durch die Aufgabe der Lessinghalle
als Schwimmbad ist für diese Liegenschaft das Pachtverhältnis zwischen der KBG
und BgA Bäder zum 01. Januar 2010 zu beenden. Der Pachtvertrag ist entsprechend
zu ändern.
Zu 2.
Die Schwimmhalle Schilksee ist
fest im Leistungszentrum Schilksee integriert und versorgt den Kieler Norden,
die umliegenden Gemeinden und die Touristinnen und Touristen mit Angeboten aus
dem Segment Schwimmsport. Eine Aufgabe des Standortes scheidet damit aus. Zur
Sicherstellung der Betriebsfähigkeit der Halle für die kommenden Dekaden ist
der Zustand des Gebäudes und der Technik kontinuierlich aus dem Haushalt der
Verpächterin (BgA Bäder) bzw. dem Budget der Kieler Bäder GmbH weiter zu
entwickeln.
Zu 3.
Die in den Anlagen 1.1 bis 1.4
dargestellten Szenarien möglicher Ausgestaltungen eines Zentralbades
berücksichtigen auch jeweils zwei Varianten der Kreditfinanzierung. Der max.
Zuschussbetrag des Eigenbetriebs Beteiligungen in Höhe von 2,4 Mio. € kann
gemäß Anlage 1.1 bei Realisierung eines 50 x 25 m-Sportbeckens nicht
eingehalten werden. In den 1.000 m²-Schwimmwasserfläche-Szenarien (Anlagen 1.2
und 1.3) hingegen ist die Einhaltung des festgesetzten Maximalzuschusses für
die KBG möglich.
Sollte sich die Einhaltung des
max. Zuschussbetrages langfristig nicht beibehalten lassen, sind seitens der
KBG Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Eine der Möglichkeiten ist hierbei die
Veränderung der Preisstruktur der Einrichtungen des Zentralbades.
Der Vergleich mit in der jüngsten
Vergangenheit realisierten oder begonnenen Vergleichsprojekten lässt die
Annahme zu, dass für einen Betrag in Höhe von 17 Mio. € ein Freizeitbad, wie in
den Anlagen 1.1 bis 1.4 dargestellt, zu errichten ist. Die Durchführung eines
hochbaulichen Architekturwettbewerbs dient dabei zur Erzielung der
höchstmöglichen Qualität des Entwurfes. Darüber hinaus ist die Durchführung eines
entsprechenden Wettbewerbs grundlegende Forderung des Landes Schleswig-Holstein
für die Zahlung von Fördermitteln. Des weiteren ist für die Inanspruchnahme von
Städtebauförderungsmitteln ein förmlich festgesetztes Sanierungsgebiet
(Satzung) Voraussetzung; das bereits existierende Sanierungsgebiet Hörn müsste
nach Beschlussfassung zu dieser Vorlage um das unter Punkt 1 genannte Gelände
erweitert werden.
In Bezug auf die Bewilligung von
Fördermitteln durch das Land ist zu beachten, dass im Rahmen der Bewilligung
keine tatsächlichen Gelder fließen werden. Nach Aussage des Innenministeriums
beschränkt sich die mögliche Fördergeldsumme auf den vorhandenen Überschuss der
Sanierungsmaßnahme "Hörnbereich", der ohne die Fördermaßnahme
"Zentralbad" seitens der Landeshauptstadt Kiel an das Land
zurückzuzahlen wäre. Dieser Überschuss beläuft sich auf max. 4,7 Mio. €, davon
wäre ein Betrag in Höhe von rd. 3,13 Mio. € als Fördergeld zu erwarten (= 2/3
der Überschusssumme). Des weiteren ist zu beachten, dass der genannte
Überschuss von 4,7 Mio. € nur erzielbar ist, wenn die restlichen Grund-stücke
in der Hörn tatsächlich zügig vermarktet werden und dabei der veranschlagte
Verkehrswert erzielt wird.
Adolf-Martin Möller
Stadtrat